Sehr geehrter Geschäftspartner,
UK-lizenzierte Betreiber müssen sicherstellen, dass alle Dritten und verbundenen Unternehmen, die in ihrem Namen werben, dies auf sozial verantwortliche Weise tun und die von den zuständigen Behörden erlassenen Vorschriften und Regeln befolgen.
Der Zweck dieser Richtlinien ist es, Ihnen eine Zusammenfassung der akzeptablen Marketing- und Werbeverfahren gemäß den Regeln der Advertising Standards Authority (ASA), der UK Gambling Commission (UKGC), der Competition and Marketing Authority (CMA) und des Information Commissioner's Office (ICO) zu geben.
Dieser Leitfaden soll nicht umfassend sein; er soll Ihnen einen Rahmen für die Regulierung von Werbung und Marketing bieten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihre Werbung und Promotionen mit den aktuellen und aktualisierten Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen.
Relevante Gesetze und Vorschriften
Als Geschäftspartner eines in Großbritannien lizenzierten Betreibers sind Sie verpflichtet, alle Gesetze, Vorschriften und Branchenpraktiken einzuhalten, die für Online-Werbung und die Vermarktung von Online-Glücksspielseiten gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- UK Gambling Act 2005;
- die von der UKGC herausgegebenen Lizenzbedingungen und Verhaltenskodizes (LCCP);
- das Committee of Advertising Practice (CAP) und das Broadcast Committee of Advertising Practice (BCAP) sowie von der ASA herausgegebene Leitfaden;
- den IGRG-Branchenkodex für sozial verantwortliche Werbung.
Darüber hinaus müssen Ihre Aktivitäten in Übereinstimmung mit den im Glücksspielgesetz 2005 festgelegten Lizenzzielen durchgeführt werden:
a) zu verhindern, dass Glücksspiele eine Quelle von Verbrechen oder Störungen darstellen, mit Verbrechen oder Störungen in Verbindung gebracht werden oder zur Unterstützung von Verbrechen verwendet werden;
b) sicherzustellen, dass Glücksspiele auf faire und offene Weise durchgeführt werden;
c) Schutz von Kindern und anderen gefährdeten Personen vor Schaden oder Ausbeutung durch Glücksspiele
UKGC
Die UKGC regelt das kommerzielle Glücksspiel in Großbritannien und verlangt folgendes:
- Die gesamte Vermarktung von Glücksspielprodukten und -dienstleistungen muss sozialverträglich und niemals irreführend erfolgen.
- Lizenznehmer und ihre verbundenen Unternehmen müssen die vom Committee of Advertising Practice (CAP) und dem Broadcast Committee of Advertising Practice (BCAP) herausgegebenen Werbekodizes einhalten.
- Digitale Werbung darf nicht auf Websites geschaltet werden, die unbefugten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten gewähren.
- alle wesentlichen Bedingungen, die für Marketinganreize gelten, müssen den Verbrauchern transparent und sofort ersichtlich zur Verfügung gestellt werden.
- Marketingkommunikation (einschließlich Werbung) muss erhebliche Einschränkungen und Qualifikationen enthalten.
- Marketingkommunikation, die eine Werbeaktion beinhaltet und durch Zeit oder Raum erheblich begrenzt ist, muss so viele Informationen wie möglich über wesentliche Bedingungen enthalten und die Verbraucher klar und deutlich auf eine leicht zugängliche alternative Quelle verweisen, in der alle wesentlichen Bedingungen der Werbeaktion deutlich angegeben sind.
- Die Bedingungen für das Verständnis des Verbrauchers/der Verbraucherin für ein „kostenloses Wettangebot“ und für die Verpflichtungen, die er/sie eingehen muss, um ein solches Angebot in Anspruch nehmen zu können, sollten generell in der Werbung selbst angegeben werden.
- Keine Werbung oder andere Marketinginformationen, weder in Bezug auf bestimmte Angebote noch auf Glücksspiele im Allgemeinen, erscheinen auf einer primären Webseite/Bildschirm oder Microsite, die Ratschläge oder Informationen über verantwortungsbewusstes Spielen liefert.
Weitere Informationen finden Sie auf der UKGC-Website. Bitte klicken Sie hier, um die Lizenzbedingungen und Verhaltenskodizes (LCCP) herunterzuladen.
ASA/CAP
Die ASA ist die unabhängige britische Werbeaufsichtsbehörde, während die CAP die Schwesterorganisation der ASA ist und für die Erstellung der Werbekodizes verantwortlich ist.
Die Regeln in den Werbekodizes sollen sicherstellen, dass die Marketingkommunikation für Glücksspielprodukte sozial verantwortlich ist, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und andere gefährdete Personen vor Schaden oder Ausbeutung durch Werbung zu schützen, die Glücksspiele kennzeichnet oder fördert.
Nach den Werbecodes darf Marketingkommunikation nicht:
- Spielverhalten darstellen, entschuldigen oder fördern, das sozial unverantwortlich ist oder zu finanziellen, sozialen oder emotionalen Schäden führen könnte;
- das Glücksspiel als unverzichtbar oder lebenswichtig darstellen, z.B. vor Familie, Freunden oder beruflichem oder pädagogischem Engagement;
- darauf hindeuten, dass einsames Glücksspiel dem sozialen Glücksspiel vorzuziehen ist;
- darauf hindeuten, dass Glücksspiele eine Flucht aus persönlichen, beruflichen oder pädagogischen Problemen oder eine Lösung für finanzielle Probleme darstellen können;
- darauf hindeuten, dass Glücksspiele die persönlichen Eigenschaften verbessern können;
- kriminelles oder unsoziales Verhalten zu tolerieren oder zu fördern.
Im Einklang mit den oben genannten Zielen legt die CAP fest, dass jede Marketingkommunikation folgendes nicht darf:
- so präsentiert werden, dass ein ungerechtfertigtes Gefühl der Dringlichkeit entsteht (z.B. „Wette jetzt!“);
- Glücksspiel mit Verführung, sexuellem Erfolg oder erhöhter Attraktivität verbinden;
- das Glücksspiel in einem Kontext der Härte darstellen oder es mit Belastbarkeit oder Leichtsinn verbinden;
- von besonderem Interesse für Kinder oder Jugendliche sein;
- Kinder oder Jugendliche darstellen. Niemand, der unter 25 Jahre alt ist oder zu sein scheint, darf beim Glücksspiel dargestellt werden. Niemand darf sich auf kindlich, jugendliche oder rüpelhafte Weise verhalten; und
- eine/n Spieler/in einbeziehen, der/die auf der Website unserer Glücksspielanbieter-Partner als selbst ausgeschlossen gekennzeichnet ist.
Für weitere Einzelheiten zu Ansätzen, die in der individuellen Marketingkommunikation nicht akzeptabel sind, klicken Sie auf Glücksspielwerbung: Verantwortung und Problemglücksspiel.
Marketingspezialisten müssen auch die folgenden Normen beachten:
- Bordsteinverharmlosung des Glücksspiels (z.B. Förderung von repetitivem Spiel);
- Vermeiden Sie Ansätze, die eine unverantwortliche Wahrnehmung des Risikos oder der Kontrolle vermitteln (z.B. „Risikofreier Einzahlungsbonus“);
- mehr Details über problematisches Spielverhalten und damit verbundene Verhaltensweisen, die nicht, auch nicht indirekt, dargestellt werden sollten, anbieten;
- Vermeidung einer unangemessenen Betonung von Geldmotiven für Glücksspiele; und
- mehr Details zu gefährdeten Gruppen wie Problemglücksspielern, für deren Schutz Vermarkter arbeiten müssen, anbieten.
Die CAP bietet auch Leitlinien für Werbetreibende von Gratiswetten und Boni. Insbesondere müssen Sie, um nicht irrezuführen, in Ihrer Werbung die wesentlichen Bedingungen angeben, die immer mit einem Werbeangebot gut sichtbar dargestellt werden müssen. Andere Bedingungen des Angebots müssen höchstens „einen Klick“ von der Werbung entfernt sein.
In Medien, in denen es nicht möglich wäre, die vollständigen Geschäftsbedingungen eines Angebots sofort anzuzeigen, z.B. in gesponserten Suchergebnissen oder kleineren Bannern, sollte ein deutlicher und klarer direkter Link zu den vollständigen Geschäftsbedingungen eines Angebots enthalten sein. Es ist nützlich zu wissen, dass die eigenen Websites und E-Mails der Werbetreibenden nicht durch Zeit und Raum begrenzt sind und die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Angebote leicht zugänglich sein sollten.
Bedenken Sie auch, dass:
- „Geld zurück“-Angebote müssen in bar erfolgen, nicht in Form von Boni;
- „Risikofreie“ Angebote dürfen dem Verbraucher keinen Schaden zufügen;
- „Matched bets“ - jede Einsatzbegrenzung sollte als wesentliche Bedingung behandelt und im Voraus angegeben werden.
Bitte klicken Sie hier für den Gambling CAP-Code.
Darüber hinaus werden Sie in Ihrer Werbung und Ihren Promotionen:
- Sie alle wichtigen Begriffe rund um die Wettbedingungen, Einzahlungen, Auszahlungslimits, Angebotsstart- und -endedatum auf allen Anzeigen berücksichtigen.
- „Begambleaware.org“, „18+“ einschließen und dass „AGBs gelten“.
- alle anderen geltenden Einschränkungen angeben.
ICO ist die unabhängige britische Behörde, die eingerichtet wurde, um Informationsrechte im öffentlichen Interesse zu wahren, die Offenheit öffentlicher Stellen zu fördern und den Datenschutz für Einzelpersonen zu gewährleisten.
Die PECR-Leitlinien (Privacy and Electronic Communications Regulations) des ICO erklären, wie die Vorschriften anzuwenden sind:
- Marketinganrufe, E-Mails, Texte und Faxe;
- Cookies (und ähnliche Technologien);
- die Sicherheit der Kommunikationsdienste zu gewährleisten und
- Schutz der Kundendaten in Bezug auf Verkehrs- und Standortdaten, Einzelgebührenerfassung, Linienidentifizierung und Verzeichnisauflistung.
Auf der Grundlage der Verordnung 22 kann die elektronische Marketingkommunikation ausschließlich dann versendet werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- die Person hat ausdrücklich der elektronischen Post von Ihnen zugestimmt;
- Die Person ist bestehende/r Kunde/in, der/die in der Vergangenheit ein ähnliches Produkt oder eine ähnliche Dienstleistung gekauft (oder mit ihm verhandelt) hat und dem/der eine einfache Möglichkeit gegeben wurde, sich sowohl bei der ersten Erfassung seiner/ihrer Daten als auch in jeder Nachricht, die Sie an ihn/sie gesendet haben, abzumelden.
In einem der folgenden Fälle: E-Mails, Texte, Bildnachrichten, Videonachrichten, Voicemails, Direktnachrichten über Social Media oder ähnliche Nachrichten, die elektronisch gespeichert sind, dürfen Sie Ihre Identität nicht verschleiern oder verbergen und Sie müssen eine gültige Kontaktadresse angeben, damit sie sich abmelden oder nicht mehr teilnehmen können. Kunden/Kundinnen, die sich gegen das Marketing entscheiden, müssen mit sofortiger Wirkung aus der Datenbank entfernt werden.
Es ist wichtig, zu berücksichtigen:
- Marketingdatenbanken müssen rechtmäßig erworben worden sein, mit spezifischen und offensichtlichen Inhalten, die dem Empfänger der Korrespondenz zur Verfügung gestellt werden.
- Sie müssen selbst ausgeschlossene Kunden unverzüglich aus allen Marketing-Datenbanken entfernen.
- Alle Marketingmaterialien müssen als solche eindeutig identifizierbar sein und auch Ihre Daten müssen in der Anzeige deutlich sichtbar sein.
Falls wir eine Beschwerde über Ihre Anzeige erhalten:
Wir werden die Kontaktdaten des Partners direkt an den Beschwerdeführer weitergeben.
Sollten wir aufgrund der Handlungen des Partners eine behördliche Geldbuße erhalten, ist der Partner verpflichtet, uns den vollen Betrag der Geldbuße zurückzuerstatten.
Wenn Sie nicht alle relevanten Vorschriften und/oder die AGB einhalten, können wir das Konto Ihres Geschäftspartners schließen und weitere Provisionen einbehalten.
Wir hoffen, dass das oben Gesagte Ihnen hilft, eine klarere Vorstellung davon zu bekommen, was wir von Ihnen erwarten.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Affiliate-Marketing-Team
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United Kingdom